Allgemeine Geschäftsbedingungen des grafischen Gewerbes


§ 1 Vertragsschluss
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen „Kugelmeier MedienDesign“ und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird daher ausdrücklich widersprochen. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn „Kugelmeier MedienDesign“ in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Angebote von „Kugelmeier MedienDesign“ auf der Homepage, Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder der „Kugelmeier MedienDesign“ erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung der Nutzungsrechte an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann zwischen den Parteien, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der „Kugelmeier MedienDesign“ insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der „Kugelmeier MedienDesign“ weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt „Kugelmeier MedienDesign“, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. „Kugelmeier MedienDesign“ überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. „Kugelmeier MedienDesign“ hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt „Kugelmeier MedienDesign“ zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

§ 3 Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Vertrages zwischen Auftraggeber und „Kugelmeier MedienDesign“. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist „Kugelmeier MedienDesign“ berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die „Kugelmeier MedienDesign“ für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 4 Fälligkeit der Vergütung
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von „Kugelmeier MedienDesign“ hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten. Bei Zahlungsverzug kann „Kugelmeier MedienDesign“ Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

§ 5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. „Kugelmeier MedienDesign“ ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Mediengestalter entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der „Kugelmeier MedienDesign“ abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, „Kugelmeier MedienDesign“ im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

§ 7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der „Kugelmeier MedienDesign“ Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch „Kugelmeier MedienDesign“ erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist „Kugelmeier MedienDesign“ berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. „Kugelmeier MedienDesign“ haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber „Kugelmeier MedienDesign“ 3 einwandfreie Belege unentgeltlich. „Kugelmeier MedienDesign“ ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 8 Digitale Daten
„Kugelmeier MedienDesign“ ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Mediengestalter dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von „Kugelmeier MedienDesign“ geändert werden.

§ 9 Gewährleistung
„Kugelmeier MedienDesign“ verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei „Kugelmeier MedienDesign“ geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

§ 10 Haftung
„Kugelmeier MedienDesign“ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „Kugelmeier MedienDesign“ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für Verzugsschäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen ausgeschlossen, sofern diese Schäden nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von „Kugelmeier MedienDesign“ beruht.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt „Kugelmeier MedienDesign“ keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit „Kugelmeier MedienDesign“ kein Auswahlverschulden trifft.
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet „Kugelmeier MedienDesign“ nicht.

§ 11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. „Kugelmeier MedienDesign“ behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann „Kugelmeier MedienDesign“ eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann „Kugelmeier MedienDesign“ auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an „Kugelmeier MedienDesign“ übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber „Kugelmeier MedienDesign“ von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 12 Auftragsgegenstand Internetseiten
„Kugelmeier MedienDesign“ erarbeitet Internetseiten nach bestem Wissen und Gewissen. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten haftet „Kugelmeier MedienDesign“ nicht. Rechtsberatung nimmt „Kugelmeier MedienDesign“ nicht vor, der Auftraggeber ist allein verantwortlich für den Inhalt der Internetseiten. „Kugelmeier MedienDesign“ kann als Vermittler von Providerdienstleistungen für technische Störungen, die ohne grob fahrlässige Handlungsweise ihrerseits entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

§ 13 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Oldenburg vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Oldenburg.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Kugelmeier MedienDesign 2016